Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesignleistungen (insbesondere Konzepte, Entwürfe, Reinzeichnungen und finale Daten) zwischen der Designerin Sarah Scheumer und dem Auftraggeber.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Designerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sowie individuelle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform.


2. Vertragsgegenstand

2.1 Jeder an die Designerin erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag im Sinne des Urheberrechts dar. Es werden ausschließlich Nutzungsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt. Das Eigentum an den Entwürfen und Daten verbleibt stets bei der Designerin.

2.2 Eine rechtliche Prüfung der erstellten Arbeit (z. B. hinsichtlich Marken-, Wettbewerbs- Urheber- oder Titelschutzrechten) ist nicht Gegenstand des Vertrages und obliegt allein dem Auftraggeber.


3. Urheberrecht und Nutzungsrechte

3.1 Alle Entwürfe, Zwischenergebnisse und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrecht. Die Designerin bleibt Urheberin. Änderungen, Weitergaben an Dritte oder sonstige Bearbeitungen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Designerin unzulässig.

3.2 Vorschläge, Weisungen oder sonstige Mitwirkungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und beeinflussen die Höhe der Vergütung nicht, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.3 Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den konkret vereinbarten Zweck.
Beispiel: Ein Buchcover darf zur Herstellung desselben Buchs und zur Bewerbung (z. B. auf Plakaten, auf Social Media oder Flyern) genutzt werden, jedoch nicht für andere Zwecke oder Produkte.
Insbesondere die Nutzung für Merchandising-Artikel, Handelswaren oder sonstige kommerzielle Nebenprodukte ist nicht umfasst und erfordert zusätzliche Nutzungsrechte sowie ggf. erweiterte Bild- und Schriftlizenzen.
Die Designerin haftet nicht für Lizenzverstöße, die aus einer zweckfremden Nutzung durch den Auftraggeber resultieren.

3.4 Jede weitergehende Nutzung (z. B. Neuauflage, Übersetzung, Sonderedition, Werbemittel oder Folgeverwertung) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und zusätzlichen Vergütung.

3.5 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.


4. Urheberbenennung

4.1 Die Designerin ist als Urheberin zu benennen, sofern dies branchenüblich und technisch möglich ist, insbesondere im Impressum des Werkes:

„Coverdesign: Sarah Scheumer“


5. Vergütung

5.1 Die Vergütung wird individuell vereinbart und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

5.2 Entwürfe, Reinzeichnungen und Nutzungsrechte bilden eine einheitliche Leistung.

5.3 Die vereinbarte Vergütung umfasst die im Angebot festgelegte Anzahl an Entwürfen und Korrekturrunden. Darüber hinausgehende Leistungen werden gesondert berechnet.

5.4 Entwurfs- und Konzeptionsleistungen sind auch dann zu vergüten, wenn sie nicht zur finalen Umsetzung gelangen.


6. Korrekturen, Abnahme und Daten

6.1 Der Auftrag umfasst die vereinbarte Anzahl an Korrekturrunden. Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.

6.2 Nach Freigabe eines Entwurfs gilt das Werk als abgenommen. Spätere Änderungen erfolgen gegen zusätzliche Vergütung.

6.3 Geliefert werden ausschließlich die vereinbarten Endformate. Offene Arbeitsdateien (z. B. PSD, INDD) sind nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

6.4 Die Designerin ist nicht verpflichtet, Projekt- oder Arbeitsdateien über den Abschluss des Projekts hinaus zu archivieren.


7. Gestaltungsfreiheit

7.1 Im Rahmen des vereinbarten Briefings besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen, die ausschließlich auf subjektivem Geschmack beruhen, stellen keinen Mangel dar.
Die Designerin bleibt verpflichtet, die funktionalen und inhaltlichen Vorgaben des Briefings zu erfüllen.


8. Stockmaterial und Fremdleistungen

8.1 Werden Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt, übernimmt die Designerin hierfür keine Haftung.

8.2 Die Verwendung von Stockmaterial oder Schriften erfolgt im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen für den vereinbarten Nutzungszweck. Standardlizenzen sind – sofern nicht anders vereinbart – in der Vergütung enthalten. Erweiterte Lizenzen sind gesondert zu erwerben und zu vergüten.


9. Qualitätssicherung

9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Korrekturmuster oder Probedrucke vor der finalen Vervielfältigung sorgfältig zu prüfen.

9.2 Mit der Freigabe der finalen Daten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für Inhalt, Text, Namen und Druckausgabe.


10. Haftung

10.1 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen.

10.2 Die Designerin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie lediglich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

11.1 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

11.2 Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung sämtlicher bereitgestellter Materialien berechtigt zu sein, und stellt die Designerin von Ansprüchen Dritter frei.

11.3 Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, berechtigen zu einer Anpassung von Zeitplan und Vergütung.


12. Eigenwerbung

12.1 Die Designerin ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zeitlich unbegrenzt zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


13. Vertragsauflösung

13.1 Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.

13.2 Nutzungsrechte entstehen in diesem Fall nicht. Eine Verwendung der Entwürfe ist unzulässig.


14. Künstliche Intelligenz

14.1 Die erstellten Arbeiten dürfen weder vollständig noch auszugsweise für das Training, die Weiterentwicklung oder den Betrieb von Systemen künstlicher Intelligenz verwendet werden, sofern keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Designerin vorliegt.


15. Künstlersozialabgabe

15.1 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei künstlerischen Leistungen eine Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz entstehen kann. Die Prüfung und Abführung obliegt dem Auftraggeber.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Designerin.

16.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 30. Januar 2026